§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Götz & Nestel GbR, Schiefersee 12, 71364 Winnenden (nachfolgend „fillZone“ oder „wir“) und den Nutzern der B2B-Plattform fillZone (nachfolgend „Nutzer“ oder „Sie“). Nutzer sind Anbieter (Lohnhersteller und sonstige Dienstleister, die sich auf der Plattform registrieren) und Auftraggeber (Unternehmen, die ohne Registrierung auf der Plattform nach Anbietern suchen oder Fertigungsanfragen einstellen).

2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen. Anbieter bestätigen bei der Registrierung, Auftraggeber beim Einstellen einer Fertigungsanfrage, dass sie in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben.

4. Individuelle Vereinbarungen zwischen fillZone und dem Nutzer haben Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB). Soweit sie einzelne Fragen nicht regeln, gelten ergänzend diese AGB.

§ 2 Vertragsgegenstand & Leistungen

1. fillZone betreibt eine Online-Plattform zur Anbahnung von Geschäftskontakten zwischen Lohnherstellern und Auftraggebern. Wir stellen die technische Infrastruktur bereit, um das Finden von Partnern, die Erstellung von Profilen, das Einstellen und Beantworten von Fertigungsanfragen und die Kommunikation zu ermöglichen.

2. fillZone wird selbst nicht Vertragspartner der zwischen den Nutzern geschlossenen Verträge über Lohnherstellung oder sonstige Dienstleistungen. fillZone handelt weder als Vertreter noch als Makler oder Vermittler im Namen eines Nutzers und übernimmt keine Prüfung oder Garantie der Identität, Produktionsfähigkeit, Zertifikate, Qualität, Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit oder Bonität der Nutzer. Die Erfüllung dieser Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Nutzern. fillZone übernimmt keine Vertretung eines Nutzers gegenüber anderen Nutzern und ist nicht verpflichtet, einen bestimmten Geschäftskontakt, Vertragsschluss oder wirtschaftlichen Erfolg zu vermitteln oder herbeizuführen. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Suchergebnisse, Kontakte, Anfragen, Vertragsabschlüsse oder den erfolgreichen Abschluss oder die ordnungsgemäße Durchführung eines Geschäfts.

3. Wir bemühen uns um eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzbarkeit der Plattform. Technisch bedingte Ausfälle (z. B. durch Wartung, Updates oder Störungen) können jedoch nicht völlig ausgeschlossen werden. Für kostenlose Modelle und die kostenfreie Nutzung durch Auftraggeber besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit. Für kostenpflichtige Modelle gelten bei Mängeln der Plattform die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit den Maßgaben des § 7 Abs. 6. Der Nutzer zeigt Mängel unverzüglich an. Geplante Wartungsarbeiten, die die Erreichbarkeit beeinträchtigen können, kündigen wir nach Möglichkeit rechtzeitig an. Die Haftung von fillZone richtet sich in allen Fällen nach § 7.

4. fillZone ist berechtigt, die Plattform und insbesondere den Funktionsumfang kostenloser Modelle und kostenfreier Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzelne Funktionen einzustellen, soweit dies für den Nutzer zumutbar ist. Bei kostenpflichtigen Modellen bleiben die vereinbarten Hauptleistungen unberührt.

5. Auftraggeber können die Plattform ohne Registrierung und kostenfrei nutzen, um Anbieter zu suchen, Fertigungsanfragen einzustellen oder Anbieter direkt zu kontaktieren. Mit dem Absenden einer Fertigungs- oder Kontaktanfrage erkennt der Auftraggeber diese AGB an, soweit sie ihn betreffen. Eine Fertigungsanfrage kann an einzelne Anbieter übermittelt und/oder registrierten Anbietern in der Rubrik „Offene Anfragen“ angezeigt werden. Welche Anfragen und welche Details Anbieter einsehen und beantworten können, kann je nach Modell variieren und ergibt sich aus der Preisübersicht und der jeweiligen Anfragemaske. Der Auftraggeber entscheidet selbst, welche Informationen er in einer Anfrage angibt, und stellt keine Informationen ein, die er den für die Anfrage sichtbaren Anbietern nicht offenlegen möchte. Für sensible Details (z. B. Rezepturen oder Spezifikationen) empfiehlt sich eine vorherige Vertraulichkeitsvereinbarung (siehe § 5 Abs. 6). Ein Anspruch auf eine Antwort besteht nicht.

§ 3 Registrierung und Nutzerkonto

1. Registrieren können sich nur Anbieter. Auftraggeber nutzen die Plattform ohne Registrierung und ohne Nutzerkonto. Für die Nutzung bestimmter Funktionen der Plattform ist die Registrierung als Anbieter erforderlich. Mit der Registrierung gibt der Anbieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrages ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald fillZone die Registrierung annimmt, spätestens mit der Freischaltung des Nutzerkontos oder der Bestätigung per E-Mail. Ein Anspruch auf Vertragsschluss besteht nicht. fillZone kann die Registrierung ablehnen und zusätzliche Nachweise verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder der Identität des Unternehmens oder bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung.

2. Registrieren können sich ausschließlich Lohnhersteller und sonstige Dienstleister als Anbieter. Ein Unternehmen soll nur ein Nutzerkonto führen; weitere Konten desselben Unternehmens bedürfen der Zustimmung von fillZone.

3. Registriert sich ein Mitarbeiter oder sonstiger Beauftragter, handelt er für das Unternehmen; Anbieter im Sinne dieser AGB ist das Unternehmen. Der Handelnde versichert, zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein.

4. Der Nutzer ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu machen. Änderungen der Unternehmensdaten sind unverzüglich im Profil zu aktualisieren.

5. Die Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für alle Aktivitäten, die über sein Nutzerkonto erfolgen, sofern er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat.

6. Der Vertragstext (diese AGB) ist jederzeit auf der Plattform unter „AGB“ abrufbar und kann vom Nutzer gespeichert und ausgedruckt werden.

7. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.

8. Erklärungen von fillZone in Textform werden an die vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet. Der Nutzer stellt sicher, dass er unter dieser Adresse erreichbar ist (einschließlich Spam-Filter), und aktualisiert sie bei Änderungen unverzüglich.

§ 4 Abonnement-Modelle & Zahlungsbedingungen

1. fillZone bietet für Anbieter die Modelle Free, Basic und Pro an. Basic und Pro werden ausschließlich monatlich abgerechnet. Das konkrete Modell, der monatliche Preis und der Leistungsumfang werden vor Abgabe der Bestellung in der Preisübersicht und im Bestellprozess angezeigt.

  • Free: Kostenloses Anbieterprofil mit gegenüber den kostenpflichtigen Modellen reduziertem Funktionsumfang. Für Free besteht keine Zahlungspflicht.
  • Basic: Kostenpflichtiges Abonnement mit den im Bestellprozess ausgewiesenen erweiterten Funktionen.
  • Pro: Kostenpflichtiges Premium-Abonnement mit den im Bestellprozess ausgewiesenen zusätzlichen Funktionen.

2. Maßgeblich für kostenpflichtige Abonnements sind Funktionsumfang, monatlicher Preis und Leistungsbeginn, wie sie vor Vertragsschluss im jeweiligen Bestellprozess angezeigt werden. Spätere Änderungen für laufende Abonnements richten sich nach § 9.

3. Für Auftraggeber ist die Nutzung der Plattform (Suche, Fertigungsanfragen und Kontaktanfragen) vollständig kostenfrei. Es gibt für Auftraggeber keine kostenpflichtigen Funktionen.

4. Die Abrechnung der kostenpflichtigen Abonnements erfolgt über unseren Zahlungsdienstleister Stripe. Die Zahlung erfolgt für jeden Abrechnungsmonat im Voraus. Alle Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben. Rechnungen stellen wir in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder im Kundenportal) bereit.

5. Das kostenpflichtige Abonnement beginnt mit der erfolgreichen Bestätigung der ersten Zahlung und der Freischaltung der kostenpflichtigen Funktionen. Schlägt die erste Zahlung fehl, beginnt das Abonnement nicht. Schlägt eine Zahlung für einen Folgemonat fehl, bleibt der Betrag fällig. fillZone informiert den Nutzer über die fehlgeschlagene Zahlung und setzt ihm eine angemessene Frist zur Begleichung. Nach erfolglosem Fristablauf kann fillZone die kostenpflichtigen Funktionen bis zur vollständigen Zahlung sperren; allein durch das Fehlschlagen der Zahlung endet das Abonnement nicht.

6. Ein Wechsel von Basic zu Pro (Upgrade) wird nach Bestätigung des Wechsels und erfolgreicher Zahlung eines etwaigen Differenzbetrags sofort wirksam. Der bereits für den laufenden Monat gezahlte Basic-Preis wird für die verbleibende Zeit anteilig auf den Pro-Preis angerechnet; der nächste reguläre Zahlungstermin bleibt unverändert. Ein Wechsel von Pro zu Basic (Downgrade) wird erst zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungsmonats wirksam. Bis dahin bleiben die Pro-Funktionen verfügbar und der Pro-Preis wird nicht anteilig erstattet; ab dem nächsten Abrechnungsmonat gilt der Basic-Preis. Die jeweiligen Wechselbeträge und der Zeitpunkt des Wechsels werden vor der Bestätigung angezeigt.

7. Statt das Abonnement zu kündigen, kann der Nutzer ein Basic- oder Pro-Abonnement zum Ende des bezahlten Abrechnungsmonats auf das Modell Free umstellen. Das Nutzerkonto und das Anbieterprofil bleiben dann mit dem Funktionsumfang von Free bestehen. Inhalte und Funktionen, die über diesen Umfang hinausgehen, werden ab der Umstellung nicht mehr angezeigt bzw. können nicht mehr genutzt werden; nicht mehr benötigte Inhalte werden nach Maßgabe der Datenschutzerklärung gelöscht. Eine anteilige Erstattung des bezahlten Abrechnungsmonats erfolgt nicht.

§ 5 Pflichten der Nutzer und Freistellung

1. Nutzer verpflichten sich, die Plattform ausschließlich für rechtmäßige B2B-Zwecke zu nutzen. Es ist insbesondere untersagt:

  • Rechtswidrige, wettbewerbswidrige, beleidigende oder irreführende Inhalte zu veröffentlichen.
  • Schutzrechte Dritter (z. B. Marken-, Urheber- oder Patentrechte) zu verletzen.
  • Technische Angriffe auf die Plattform zu unternehmen (z. B. Hacking, Scraping, Spamming).
  • Scheinanfragen zu stellen oder falsche Angaben zu Kapazitäten und Zertifizierungen zu machen.
  • Andere Nutzer im Rahmen von Anfragen zu belästigen, zu bedrohen oder zu diskriminieren.
  • Kontaktdaten oder Informationen anderer Nutzer für unerbetene Werbung zu verwenden oder für Zwecke weiterzugeben, die über die Geschäftsanbahnung im Zusammenhang mit der jeweiligen Anfrage hinausgehen.
  • Daten der Plattform (z. B. Anbieterprofile) systematisch auszulesen oder zum Aufbau eines konkurrierenden Angebots zu verwenden.

2. Anbieter sind dafür verantwortlich, dass die von ihnen angebotenen Leistungen den gesetzlichen Vorgaben und einschlägigen Standards entsprechen und dass angegebene Zertifizierungen, Genehmigungen und Qualifikationen tatsächlich bestehen und gültig sind. Auf Verlangen von fillZone legen sie angemessene Nachweise vor. Eine regelmäßige Prüfung durch fillZone erfolgt nicht (vgl. § 2 Abs. 2).

3. Der Nutzer stellt fillZone von Ansprüchen Dritter frei, die diese wegen einer vom Nutzer zu vertretenden Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer eingestellten Inhalte oder durch dessen sonstige Nutzung der Plattform gegen fillZone geltend machen. Die Freistellung umfasst die notwendigen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. fillZone informiert den Nutzer unverzüglich über solche Ansprüche und stimmt sich mit ihm über die Rechtsverteidigung ab, soweit dies möglich und zumutbar ist.

4. Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht ist fillZone berechtigt, Inhalte (einschließlich Fertigungsanfragen) zu entfernen, Funktionen einzuschränken oder Nutzerkonten vorübergehend oder dauerhaft zu sperren. fillZone berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Nutzers, informiert ihn unter Angabe der Gründe in Textform und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. In dringenden Fällen, insbesondere bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten, kann die Information auch unmittelbar nach der Maßnahme erfolgen. Die Mitteilung enthält die Maßnahme und ihren Umfang, die maßgeblichen Tatsachen und Umstände, die Angabe, ob die Maßnahme auf einer Meldung oder auf eigener Feststellung beruht, die rechtliche bzw. vertragliche Grundlage sowie die Möglichkeiten, die Entscheidung überprüfen zu lassen (Stellungnahme oder Beschwerde per E-Mail an info@fillzone.de, gerichtlicher Rechtsschutz). Über Sperrungen und Entfernungen entscheidet fillZone nach Prüfung des Einzelfalls durch eine natürliche Person; eine allein automatisierte Entscheidung erfolgt nicht.

5. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte auf der Plattform können jederzeit elektronisch an info@fillzone.de gerichtet werden; diese Adresse ist zugleich unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer. Die Meldung sollte enthalten: (a) eine Begründung, warum der Inhalt rechtswidrig ist, (b) die genaue Fundstelle (z. B. URL), (c) Name und E-Mail-Adresse des Meldenden und (d) die Erklärung, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. fillZone bestätigt den Eingang und teilt dem Meldenden sowie dem betroffenen Nutzer die Entscheidung mit Begründung mit.

6. fillZone behandelt Fertigungsanfragen, Kontaktanfragen und sonstige nicht öffentliche Inhalte vertraulich und gibt sie nur im Rahmen der Funktionsweise der Plattform (vgl. § 2 Abs. 5) oder aufgrund gesetzlicher Pflichten weiter. Auf den Inhalt von Fertigungs- und Kontaktanfragen greift fillZone nur bei konkretem Anlass zu (z. B. bei Verdacht auf Missbrauch oder Rechtsverstöße, auf Bitte der Beteiligten zur Klärung von Streitigkeiten oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten) und nach Maßgabe der Datenschutzerklärung. Nutzer verwenden Informationen aus Anfragen anderer Nutzer (z. B. Rezepturen, Spezifikationen, Mengen, Preise) nur für die Anbahnung und Durchführung des jeweiligen Geschäfts und behandeln sie vertraulich. fillZone ersetzt keine Vertraulichkeitsvereinbarung zwischen den Nutzern; vor dem Austausch sensibler Informationen sollten Nutzer eine solche abschließen.

§ 6 Nutzungsrechte an eingestellten Inhalten und Rechte an der Plattform

1. Der Nutzer bleibt Inhaber der Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten (z. B. Logo, Firmenbeschreibung, Bilder, Texte, Zertifikate).

2. Für die Dauer des Vertrags (bei Auftraggebern: für die Dauer der Speicherung der Anfrage) räumt der Nutzer fillZone ein einfaches, nicht übertragbares Recht ein, die eingestellten Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, auf der Plattform, einschließlich der Suchfunktionen, öffentlich zugänglich zu machen und, soweit sie Fertigungs- oder Kontaktanfragen betreffen, nach Maßgabe von § 2 Abs. 5 anderen Nutzern anzuzeigen oder zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist.

3. Darüber hinaus darf fillZone Firmenname, Logo und öffentlich sichtbare Profilangaben des Anbieters für die Dauer des Vertrags zur Bewerbung der Plattform verwenden (z. B. in Newslettern, Präsentationen, Social-Media-Beiträgen und als Referenz). Der Anbieter kann dem jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen.

4. Für einen nach § 8 Abs. 2 fortbestehenden öffentlichen Basiseintrag räumt der Nutzer fillZone ein einfaches Recht ein, ausschließlich die dort genannten Unternehmensdaten bis zur Entfernung des Basiseintrags öffentlich anzuzeigen. Die Entfernung des Basiseintrags kann der Nutzer jederzeit verlangen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben hiervon unberührt; sie berechtigen nicht zur weiteren öffentlichen Anzeige des Basiseintrags.

5. Der Nutzer versichert, zur Einräumung dieser Rechte berechtigt zu sein und dass die Inhalte keine Rechte Dritter verletzen.

6. Alle Rechte an der Plattform, ihrer Software, Datenbankstruktur, Gestaltung und Marke sowie an den von fillZone erstellten Inhalten stehen fillZone oder ihren Lizenzgebern zu. Der Nutzer erhält lediglich das einfache, nicht übertragbare Recht, die Plattform für die Dauer des Vertrags im Rahmen dieser AGB zu nutzen. Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der Zustimmung von fillZone.

§ 7 Haftung und Gewährleistung

1. fillZone haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

2. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

3. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der von Nutzern bereitgestellten Informationen, Qualifikationen oder Zertifikate. Die Haftung nach den Absätzen 1 und 2 bleibt unberührt.

4. Vorbehaltlich der Absätze 1 und 2 haftet fillZone nicht für das Zustandekommen von Verträgen zwischen den Nutzern oder für Pflichtverletzungen aus den zwischen den Nutzern geschlossenen Verträgen. Eine Garantie für bestimmte Suchergebnisse, Kontakte, Anfragen oder Vertragsabschlüsse wird nicht übernommen.

5. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet fillZone nicht für Schäden, die bei ordnungsgemäßer und zumutbarer Datensicherung durch den Nutzer vermeidbar gewesen wären.

6. Bei kostenpflichtigen Modellen ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ausgeschlossen. Die Haftung nach Absatz 1 bleibt unberührt.

7. Für unentgeltlich erbrachte Leistungen (Modell Free sowie die Nutzung der Plattform durch Auftraggeber) haftet fillZone nur in den Fällen des Absatzes 1; Absatz 2 findet insoweit keine Anwendung.

8. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Gesellschafter, gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von fillZone.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

1. Der Nutzungsvertrag für das Modell Free läuft auf unbestimmte Zeit. Der Nutzer kann ihn jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform (z. B. per E-Mail) oder über die Profil-Einstellungen kündigen. fillZone kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen in Textform kündigen. Auftraggeber können die Nutzung der Plattform jederzeit beenden; die Löschung einer eingestellten Fertigungsanfrage können sie unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten per E-Mail an info@fillzone.de verlangen. § 5 Abs. 4 bleibt unberührt.

2. Folgen der Kündigung eines Anbieterprofils (Free, Basic oder Pro): Mit Wirksamwerden der Kündigung wird das Nutzerkonto deaktiviert; bei Kündigung von Free über die Profil-Einstellungen geschieht dies sofort, bei Basic und Pro zum Ende der laufenden Laufzeit nach Abs. 3. Das vom Nutzer gestaltete Anbieterprofil einschließlich Beschreibungen, Bildern, Logos und Zertifikaten wird nicht mehr öffentlich angezeigt; diese Inhalte werden gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder berechtigten Interessen einer Löschung entgegenstehen. War das Unternehmen bereits öffentlich gelistet, bleibt lediglich ein reduzierter öffentlicher Basiseintrag mit Firmenname, Standort, Branche und öffentlich verfügbaren Kontaktdaten bestehen. Weitere vom Nutzer eingestellte Profilinhalte werden dafür nicht übernommen. Der Nutzer kann jederzeit die Entfernung dieses Basiseintrags verlangen (E-Mail an info@fillzone.de); etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten rechtfertigen keine weitere öffentliche Anzeige. Gesetzliche Rechte, insbesondere nach Art. 17 und 21 DSGVO, bleiben unberührt. Der Nutzer soll benötigte Inhalte vor Wirksamwerden der Kündigung sichern. Bei einer Umstellung auf Free nach § 4 Abs. 7 bleibt das Nutzerkonto bestehen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten entsprechend, wenn fillZone den Vertrag kündigt.

3. Kostenpflichtige Abonnements (Basic/Pro) laufen ab dem in § 4 Abs. 5 genannten Beginn zunächst einen Monat. Jeder Abrechnungsmonat (kein Kalendermonat) beginnt am Kalendertag des ursprünglichen Abonnementbeginns und endet mit Ablauf des Tages vor dem entsprechenden Kalendertag des Folgemonats (Beispiel: Beginn am 15. Oktober, Ende mit Ablauf des 14. November; der nächste Abrechnungsmonat beginnt am 15. November). Fehlt dieser Kalendertag in einem Monat, tritt an seine Stelle der letzte Kalendertag dieses Monats. Ohne Kündigung verlängert sich das Abonnement jeweils mit Ablauf des laufenden Abrechnungsmonats automatisch um einen weiteren Monat; der Preis für den neuen Monat wird dann im Voraus fällig. Die Kündigung kann jederzeit in Textform oder über die Plattform-Einstellungen (Stripe-Kundenportal) erfolgen. Sie muss spätestens am letzten Tag des laufenden Abrechnungsmonats (bis 23:59 Uhr) zugehen, damit keine weitere Verlängerung eintritt; bei Kündigung über die Plattform oder das Stripe-Kundenportal wird der Zugang anhand der dortigen Protokollierung bestimmt. Sie wird mit Ablauf dieses Abrechnungsmonats wirksam; bis dahin bleiben die bereits bezahlten Leistungen verfügbar. Bereits gezahlte Monatsbeträge werden bei ordentlicher Kündigung nicht anteilig erstattet. Mit Wirksamwerden der Kündigung enden das Abonnement und der Zugang zum Nutzerkonto; für das Anbieterprofil gilt Abs. 2.

4. fillZone kann kostenpflichtige Abonnements (Basic/Pro) mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform kündigen. Im Voraus gezahlte Beträge für Zeiträume nach Wirksamwerden der Kündigung erstattet fillZone anteilig. Absatz 2 gilt entsprechend.

5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für fillZone insbesondere vor, wenn der Nutzer erheblich gegen § 5 verstößt oder trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit der Zahlung im Verzug ist; für den Nutzer insbesondere, wenn fillZone die vereinbarten Hauptleistungen dauerhaft nicht erbringt. Kündigt der Nutzer aus einem von fillZone zu vertretenden wichtigen Grund, werden im Voraus gezahlte Beträge für Zeiträume nach Vertragsende anteilig erstattet.

§ 9 Änderung der AGB

1. fillZone kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, bei Anpassungen an geänderte Funktionen der Plattform oder zur Schließung von Regelungslücken. Dasselbe Verfahren gilt für Änderungen der Preise und des Leistungsumfangs bestehender kostenpflichtiger Abonnements. Änderungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam.

2. Die geänderten Bedingungen werden dem Nutzer spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Nutzer stimmt aktiv zu, etwa durch Bestätigung beim nächsten Login oder in Textform. Schweigen gilt nicht als Zustimmung.

3. Stimmt der Nutzer den Änderungen nicht zu, gelten die bisherigen AGB, Preise und Leistungsumfänge fort. fillZone kann den Vertrag in diesem Fall ordentlich nach den Regelungen in § 8 kündigen (Free: § 8 Abs. 1; Basic und Pro: § 8 Abs. 4). Hierauf wird in der Mitteilung hingewiesen.

4. Für Auftraggeber, die die Plattform ohne Registrierung nutzen, gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Nutzung auf der Plattform abrufbare Fassung dieser AGB.

§ 10 Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von fillZone (Winnenden), sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

3. Vertragssprache ist Deutsch.

4. Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger Zustimmung von fillZone übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. fillZone kann den Vertrag auf ein Unternehmen übertragen, das den Betrieb der Plattform übernimmt (z. B. bei Umwandlung oder Rechtsformwechsel). Der Nutzer wird vorab in Textform informiert und kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt der Übertragung außerordentlich kündigen; § 8 Abs. 4 Satz 2 gilt entsprechend.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB).

Stand: 2. Oktober 2026

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